Beratung

Schulung in der häuslichen Umgebung

Pflegende Angehörige werden von unseren Pflegefachkräften zu Hause besucht und zu pflegerischen Tätigkeiten angeleitet.
Dies wird auf Antrag von den Pflegekassen finanziert.

  • Nach § 45 SGB XI steht Ihnen, als pflegender Angehöriger, auf Antrag eine „Schulung in der häuslichen Umgebung“ zu.
  • Diese Schulung wird nach Absprache durch eine Pflegefachkraft von der Sozialstation mit Ihnen durchgeführt.
  • Für die Dauer der Schulung werden 120 Minuten genehmigt.
  • Unsere Schulung vermittelt einzelne grundpflegerische Tätigkeiten und gibt dem Pflegenden Sicherheit. 
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